Bei diesem Geländer wurde ein zusätzlicher Handlauf aufgesetzt, sodass für den Radfahrverkehr die nötige Höhe von 1,2 m erreicht wurde. Da es sich hier um ein Aluminiumgeländer handelt, sind durch das nachträgliche Anbohren am bestehenden Handlauf auch keine Korrosionsschwachstellen entstanden.
Ausschreibungstexte zu dieser Referenz: